Arten der Außenfinanzierung
Über die Außenfinanzierung
Unterscheidet man die Arten der Finanzierung, d.h. der Beschaffung von Kapital, eines Unternehmens nach dem Kriterium der Finanzierungsquellen, wird in der betriebswirtschaftlichen Literatur häufig zwischen Außen- und Innenfinanzierung unterschieden.
Von Außenfinanzierung – im Gegensatz zur Innenfinanzierung – spricht man, wenn einem Unternehmen nicht aus dem Umsatzprozess oder der Umschichtung von Vermögen, sondern durch Externe finanzielle Mittel zufließen.
Dabei können folgende Arten der Außenfinanzierung unterschieden werden:
Einerseits kann dem Unternehmen durch seine Gesellschafter bzw. Eigentümer zusätzliches Eigenkapital in Form von Bar- oder Sacheinlagen zur Verfügung gestellt werden (außenfinanzierte Eigenfinanzierung = Beteiligungsfinanzierung/Einlagenfinanzierung). In diesem Fall stellt der Eigenkapitalgeber seine Mittel unbefristet zur Verfügung – er hat keinen Rückzahlungsanspruch – und erhält über die Dauer anteilige Gesellschafterrechte (z.B. das Recht auf Unternehmensleitung bzw. Stimmrechte, das Recht auf Gewinnbeteiligung etc.) eingeräumt. Mit dem Recht auf Gewinnbeteiligung eng verbunden ist aber auch im Negativfall, die Pflicht des Eigenkapitals für Verluste der Gesellschaft zu haften.
Andererseits können Gläubiger dem Unternehmen zusätzliche finanzielle Mittel in Form von Krediten gewähren. In diesem Fall stellt der Fremdkapitalgeber seine Mittel befristet zur Verfügung, d.h. er hat einen schuldrechtlichen Rückzahlungsanspruch nach Ablauf der vereinbarten Kreditlaufzeit, und erhält für die Dauer der Mittelüberlassung einen in der Regel fest vereinbarten Zins. Als Kreditgeber kommen verschiedene Geschäftspartner des Unternehmens in Betracht: wie Banken durch die Gewährung von Bankkrediten, Bürgschaften etc., Lieferanten durch die Gewährung einer Zahlungsfrist nach erbrachter und in Rechnung gestellter Leistung (Lieferantenkredit), Kunden durch die Gewährung einer Voraus- bzw. Anzahlung auf eine noch durch die Gesellschaft zu erbringende Leistung, aber auch andere Betriebe oder Privatpersonen z.B. durch den Erwerb von Anleihen.
Anders als die Gesellschafter des Unternehmens haften die Gläubiger nicht für die Verbindlichkeiten bzw. Verluste der Gesellschaft. Sollte die Kredit aufnehmende Gesellschaft nur über eine eingeschränkte Bonität verfügen, besteht für die Gläubiger die Möglichkeit, ihre Kreditgewährung durch die Einräumung von Sicherheiten (Eigentumsvorbehalte, Bürgschaften, Garantien, Forderungsabtretungen, Hypotheken, Grundpfandrechte, Sicherungsübereignungen) abzusichern. Im Falle der Insolvenz kommt den Gläubigern eine höhere Priorität – nämlich vor den Eigentümern – bei der Verteilung des Liquidationserlöses zu. Auch die Beschaffung von Eilkrediten ist eine Möglichkeit eine solide Außenfinanzierung zu erreichen.